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Kontakt

Sie sind Flächeneigentümer und fragen sich, ob Ihre Fläche für die Flächenagentur interessant sein könnte oder haben eine Projektidee, die sie mit uns gemeinsam umsetzen wollen? Ihnen ist Naturschutz ein großes Anliegen und Sie wissen nicht genau, wie man das auf oder mit Ihrem Eigentum erreichen kann?

Die Anfrage bei uns ist für Sie immer unverbindlich. Wenn sich im Laufe der Prüfung Ihres Angebotes die Notwendigkeit ergibt, Behörden oder weitere Experten zu fragen oder zu informieren, tun wir das nur mit Ihrem Einverständnis.

Sollten wir uns nicht einig werden oder die Fläche für uns nicht geeignet sein, werden wir ohne Ihr Einverständnis keine Informationen zu Ihrer Fläche speichern oder weitergeben.

Wenn Sie uns eine Fläche anbieten wollen …

… freuen wir uns darüber! Wir sind stets daran interessiert, neue Flächen für Kompensationsmaßnahmen in unser Angebot aufzunehmen.

Hier sind ein paar wichtige Punkte für unsere Flächenauswahl, die Ihnen eine Orientierung geben sollen, ob Ihre Fläche für ein neues Naturschutz-Projekt der Flächenagentur geeignet ist:

  • Wir entwickeln Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffsregelung im Naturschutz- oder Baurecht. Das bedeutet: Auf der Fläche muss eine Aufwertung aus naturschutzfachlicher Sicht möglich sein. Es gibt viele Möglichkeiten, so eine Aufwertung zu erreichen: Pflanzungen, wasserbauliche Maßnahmen, Abriss / Entsiegelung – um nur einige Beispiele zu nennen.
  • Ein Erhalt eines bereits vorhandenen Zustandes durch Flächenerwerb können wir leider nicht finanzieren, weil reine Pflege- und Schutzmaßnahmen als Kompensationsmaßnahmen nicht in Frage kommen.
  • Wir benötigen stets eine langfristige Flächensicherung. Dazu erwerben wir Flächen oder bitten den Eigentümer um eine entsprechende Eintragung in das Grundbuch.
  • Wir können in diesem Rahmen auch eine evtl. nötige Pflege der Kompensationsmaßnahme (z.B. Mahd oder Obsternte) langfristig absichern. Im Regelfall schließen wir Nutzungs- / Pflegeverträge ab – entweder direkt mit Ihnen oder mit einem geeigneten Partner.

Beispiel – Kompensationsfläche Streuobstwiese

Neue Streuobstwiese auf einer ehemaligen Ackerfläche am Ortsrand.

Eine Streuobstwiese als Kompensationsmaßnahme kann einen Puffer zwischen Ihrem Grundstück und z.B. benachbarter Ackernutzung darstellen. (Planung & Grafik: Barbara Anders).