Unter dem Motto „Qualität trotz Beschleunigung“ kamen Mitglieder aus nahezu allen Bundesländern, Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie Fachleute aus Wirtschaft und Naturschutz zusammen. Das Jubiläum bot Anlass, auf die Entwicklung des Verbandes zurückzublicken und zugleich die Herausforderungen zu diskutieren, vor denen Flächenagenturen und Kompensationsträger heute stehen.
20 Jahre gemeinsames Engagement für die Kompensation
Die Tagung begann mit der jährlichen Mitgliederversammlung, an der 51 Mitglieder teilnahmen. Neben den vereinsüblichen Themen beschäftigten sich die Teilnehmenden insbesondere mit den politischen und rechtlichen Veränderungen, die die Arbeit der Flächenagenturen zunehmend beeinflussen.
Einigkeit bestand darin, dass die Bedeutung des Verbandes angesichts dieser Entwicklungen weiter wächst. Um die Interessen seiner Mitglieder stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubringen, hat sich der BFAD in diesem Jahr in das Lobbyregister eintragen lassen.
Seit seiner Gründung vor 20 Jahren setzt sich der Verband dafür ein, Flächenpools und Ökokonten als Instrumente des Naturschutzes zu etablieren, die Arbeit von Flächenagenturen bekannter zu machen und bundesweit zu vernetzen. Das Jubiläum machte deutlich, wie wichtig diese gemeinsamen Strukturen inzwischen sind – und wie sehr ihre Zukunft von den aktuellen politischen Entscheidungen geprägt wird.
Die Eingriffsregelung vor einem tiefgreifenden Wandel

Dr. Josef Tumbrinck, Abteilungsleiter Naturschutz im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen (links) und Dr. Alfred Herberg vom Bundesamt für Naturschutz (BfN, rechts) im Gespräch. )Foto: BFAD)
Die fachlichen Diskussionen der Tagung waren von einer zentralen Frage geprägt: Wie lassen sich schnellere Infrastrukturverfahren mit einem wirksamen Schutz von Natur und Landschaft vereinbaren?
Wenige Wochen vor der Veranstaltung hatte die Bundesregierung das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) auf den Weg gebracht. Es soll wichtige Infrastrukturvorhaben beschleunigen und sieht unter anderem für bestimmte Projekte von überragendem öffentlichen Interesse neue Wahlmöglichkeiten zwischen Ersatzgeld und Realkompensation vor. Die konkreten Auswirkungen waren zum Zeitpunkt der Tagung noch nicht abschließend absehbar.
Dr. Josef Tumbrinck, Abteilungsleiter Naturschutz im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen, brachte die Situation mit einer prägnanten Aussage auf den Punkt: „Die Kettensäge liegt an der Eingriffsregelung – und sie ist an.“
Damit war die zentrale Herausforderung der Tagung benannt: Während Infrastrukturvorhaben schneller geplant und genehmigt werden sollen, müssen die Anforderungen an Naturschutz und Kompensation weiterhin erfüllt werden. Es stellt sich die Frage, welche Rolle die Realkompensation künftig spielen wird, wie Ersatzgelder eingesetzt werden und wie sich geeignete Maßnahmen effizient und zugleich fachlich hochwertig umsetzen lassen.
Flächenagenturen bringen Erfahrung und verlässliche Strukturen mit
Dr. Alfred Herberg vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) blickte auf die Entstehung der Flächenagenturen zurück. Sie hätten sich aus der Erkenntnis entwickelt, dass einzelne Vorhabenträger bei der Umsetzung der Eingriffsregelung häufig an praktische Grenzen stoßen. Ein vorausschauender Ansatz, bei dem Flächen und Maßnahmen bereits vor dem konkreten Bedarf entwickelt und gesichert werden, habe hier Abhilfe geschafft.
Flächenagenturen könnten geeignete Flächen akquirieren, Maßnahmen planen, Kompensation bevorraten und deren langfristige Sicherung und Pflege organisieren. Diese Strukturen würden die Umsetzung von Kompensationsverpflichtungen erleichtern und gewännen gerade bei beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren an Bedeutung.
Dr. Susan Krohn (BMUKN/NII) beleuchtete die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen und ihre rechtlichen Konsequenzen. Neben dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz stand dabei auch das Bundeswehr-Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz im Fokus. Die neuen Regelungen werfen Fragen zur Verwaltung und Verwendung von Ersatzgeldern sowie zur Abstimmung unterschiedlicher Anforderungen aus Eingriffsregelung, Artenschutz und weiteren Rechtsbereichen auf, so Krohn. Auch der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur verdeutliche, dass die Bedeutung der natürlichen Infrastruktur zunehmend in den Blick rückt.
20 Jahre BFAD: Rückblick und Ausblick
Anne Schöps, Vorstandsmitglied des BFAD und Geschäftsführerin der Flächenagentur Brandenburg GmbH, nahm die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit auf eine Reise von der Gründung des Verbandes vor 20 Jahren bis zum heutigen Jubiläum.Dabei wurde deutlich, wie stark sich die Rahmenbedingungen für Flächenagenturen und Kompensation in den vergangenen Jahren verändert haben. Das Jubiläum bot zugleich Anlass für persönliche Glückwünsche an Anne Schöps und Martin Szaramowicz, Vorstandsmitglieder seit der Gründung – und natürlich für einige gemeinsame Erinnerungsfotos.
Qualität muss auch bei schnelleren Verfahren gewährleistet sein

Prof. Dr. Christina von Haaren von der Leibniz Universität Hannover richtete den Blick auf die möglichen Folgen der aktuellen Entwicklungen. (Foto: BFAD)
Prof. Dr. Christina von Haaren von der Leibniz Universität Hannover richtete den Blick auf die fachlichen Folgen der aktuellen Entwicklungen. Schnellere Verfahren führten nicht automatisch zu besseren Lösungen. Entscheidend blieben geeignete Flächen, eine fundierte Maßnahmenplanung und die langfristige Sicherung der erreichten Naturschutzqualität.
Auch Sebastian Rogahn vom BfN unterstrich die Bedeutung der Qualitätssicherung. Flächenagenturen verfügten durch ihre langjährige Erfahrung und zahlreiche umgesetzte Projekte über wichtige Voraussetzungen, um Kompensationsmaßnahmen fachlich sinnvoll, wirksam und nachvollziehbar zu gestalten.
Die Perspektive der Vorhabenträger brachten Albert Harste von TenneT und Max Geyer von 50Hertz ein. Für den Netzausbau seien vor allem zügige Verfahren und die Verfügbarkeit geeigneter Flächen wichtig. Zugleich blieben Anforderungen aus Artenschutz, Biotopschutz, Wasserrecht und Forstrecht bestehen. Ersatzgeld könne in bestimmten Fällen eine sinnvolle Lösung sein, grundsätzlich bleibe der Bedarf an konkreten Kompensationsmaßnahmen jedoch bestehen.
Tobias Ross von der Kanzlei Dombert ergänzte die Diskussion um die Perspektive des europäischen Artenschutzrechts, der sich derzeit auch in Überarbeitung befände. Er verdeutlichte die komplexen Schnittstellen zwischen Infrastrukturplanung und Artenschutz und zeigte auf, dass konkrete Maßnahmen auch im Hinblick auf ihre rechtliche Beständigkeit von Bedeutung bleiben.
Fazit: Gemeinsam die Zukunft der Kompensation gestalten
Die Jubiläumstagung hat gezeigt, dass die Eingriffsregelung vor großen Veränderungen steht. Der politische Wunsch nach beschleunigten Infrastrukturvorhaben stellt die bisherigen Verfahren und Strukturen auf die Probe. Gleichzeitig bleiben die Anforderungen an Naturschutz, Kompensation und langfristige Qualität bestehen.
Für den BFAD und seine Mitglieder ergibt sich daraus eine wichtige Aufgabe: Flächenagenturen können weiterhin als verlässliche Schnittstelle zwischen Vorhabenträgern, Verwaltung und Naturschutz wirken. Ihre Erfahrung bei der Flächenakquise, der Entwicklung und Bevorratung von Maßnahmen sowie deren langfristiger Sicherung bietet einen konkreten Mehrwert.
20 Jahre BFAD stehen für Vernetzung, fachlichen Austausch und das gemeinsame Engagement für qualitätsvolle Kompensation. Die Tagung in Bonn hat deutlich gemacht, dass diese Arbeit auch in Zukunft gebraucht wird – gerade dann, wenn Verfahren schneller werden sollen, ohne dass der Schutz von Natur und Landschaft dabei an Substanz verliert.
Den ausführlichen Tagungsbericht mit weiteren Details zu den einzelnen Fachbeiträgen finden Sie auf der Website des BFAD.
